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Information des Kreisjugendrings Tirschenreuth für Vereine, Verbände und Organisationen zum erweiterten Führungszeugnis
Kommentar "Erweitertes Führungszeugnis"
Weitere Informationen hier (BJR, Bayerischer Jugendring) und bei der Kommunalen Jugendarbeit.
Zeitungsartikel (Quelle: Der Neue Tag, 29.10.2013): "Jugendleiter in den Knast"
Zeitungsartikel (Quelle: Der Neue Tag, 16.11.2013): "Gut gemeint, aber realitätsfremd"
Auf Grund des neuen Bundeskinderschutzgesetzes wird es notwendig werden, dass in bestimmten Fällen Jugendleiter, Jugendtrainer, Betreuer in Sportvereinen, Schützenvereinen, Feuerwehrgruppen usw. ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. So sollen Kinder vor einschlägig vorbestraften Aufsichtspersonen geschützt und Missbrauchsfälle verhindert werden.
Notwendig wird es für alle ehrenamtlichen und hauptamtlichen Personen, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, sofern dies auf Grund von Art, Intensität und Dauer des Kontakts dieser Personen mit den Kindern und Jugendlichen geboten ist und dafür Förderungen aus Mitteln der Jugendhilfe erhalten werden.
Das Jugendamt, als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, wird mit den einzelnen Vereinen und Organisationen darüber Vereinbarungen treffen. Dazu wird sich das Jugendamt an die Vereine und Organisationen wenden. Erst dann wird es notwendig werden, dass die Vereine und Organisationen aktiv werden und sich von ihren ehrenamtlichen Tätigen erweiterte Führungszeugnisse vorlegen zu lassen.
Das Jugendamt wird zudem in nächster Zeit Informationen zu dieser Thematik weitergeben, so Jugendamtsleiter Albert Müller. Der Kreisjugendring begleitet den weiteren Verlauf und wird sich dafür einsetzen, dass der Prozess so gut es geht unbürokratisch ablaufen wird. Jürgen Preisinger, 1. Vorsitzender des Kreisjugendrings, favorisiert daher die Möglichkeit, dass die Meldebehörden die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis vornehmen und die Vereine nur darüber informieren, ob es Einwände gibt. Das würde die Vereinsvorsitzenden erheblich entlasten. Zudem wäre der Datenschutz so gut es geht gewährleistet. Die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses wird für Ehrenamtliche kostenlos sein.
Wichtig ist, dass vorerst für die Vereinen und Organisationen kein Handlungsbedarf besteht, so Jürgen Preisinger, das Jugendamt wird auf sie zukommen, sie informieren und erst anschließend wird man Vereinbarungen treffen.
Hier noch einige Vorabinformationen:
Zum 1. Januar 2012 trat nach einem längeren und nicht unumstrittenen Gesetzgebungsprozess das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Ein Ziel des Gesetzes ist es, mithilfe verschiedener gesetzlicher Neuerungen dem Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen Rechnung zu tragen, die außerhalb der Familie und des unmittelbaren Einflussbereichs der Eltern ein besonderes Vertrauensverhältnis zu Dritten eingehen und aufbauen.
Mit § 72 a Abs. 3 und Abs. 4 SGB VIII wurde der Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in den Blick genommen, in dem Kinder und Jugendliche von neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen beaufsichtigt, betreut, erzogen oder ausgebildet werden oder einen vergleichbaren Kontakt zu ihnen haben. Damit wurde die Pflicht der Träger der Jugendhilfe, sich erweiterte Führungszeugnisse vorlegen zu lassen, die bislang nur gegenüber beschäftigen oder vermittelten Personen bestand, unter bestimmten Voraussetzungen auf neben- oder ehrenamtlich tätige Personen ausgeweitet. Die Verpflichtung der Träger der Jugendhilfe, sich von Neben- und Ehrenamtlichen Führungszeugnisse vorlegen zu lassen, gilt nicht generell, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen. Nach § 72 a Abs. 3 SGB VIII sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe gehalten, sich von neben- oder ehrenamtlich tätigen Personen, die in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, erweiterte Führungszeugnisse vorlegen zu lassen und darin Einsicht zu nehmen sofern dies auf Grund von Art, Intensität und Dauer des Kontakts dieser Personen mit den Kindern und Jugendlichen geboten ist.
In erweiterten Führungszeugnissen sind auch einschlägige Verurteilungen unterhalb der sog. Bagatellgrenze, also Verurteilungen mit einer Geldstrafe unterhalb von 90 Tagessätzen oder mit einer Freiheitsstrafe unterhalb von drei Monaten, aufgenommen, die in einfachen Führungszeugnissen nicht enthalten sind.
Ehrenamtlich Tätige sind derzeit von der Gebühr für die Erteilung eines Führungszeugnisses befreit. Hierfür muss bei der örtlichen Meldebehörde ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt und anhand einer Bescheinigung der Einrichtung, für die die ehrenamtliche Tätigkeit erbracht wird, nachgewiesen werden, dass das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird.
Prävention sexueller Gewalt in der Kinder- und Jugendarbeit
Seit mehr als zehn Jahren arbeitet der Bayerische Jugendring daran, Mädchen und Jungen möglichst wirkungsvoll vor sexueller Gewalt zu schützen.
Dazu startete Prätect 2003 als Modellprojekt, seit 2006 wird die Arbeit als Fachberatungsstelle im BJR fortgesetzt.
Projekt "SAFER PLACES" Wir achten (auf) uns!
Ein Projekt für einen achtsamen Umgang zwischen Jugendlichen in Jugendverbänden, Jugendzentren, Jugendhäusern und Sportverbänden.
Gewalt kommt überall in verschiedenen Formen vor, es gibt sie auch zwischen Jugendlichen. Aber es ist nicht immer leicht, darüber zu reden, insbesondere wenn es sich um sexualisierte Gewalt handelt. Mit Hilfe des Projekts soll man mehr über die Perspektiven von Jugendlichen und Mitarbeiter/-innen in Jugendverbänden, Jugendzentren und Jugendhäusern erfahren.
SAFER PLACES interessiert besonders, wie Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt wahrgenommen und eingeschätzt werden. Nur wenn die Zusammenhänge besser verstanden werden, kann mitgeholfen werden, Gewalt unter Jugendlichen zu verringern oder zu vermeiden.
Im Rahmen des Projekts "Safer Places - Wir achten (auf) uns!" wurde eine anonyme deutschlandweite Online-Befragung von Jugendlichen durchgeführt. Zudem wurden Jugendliche und Mitarbeiter/-innen interviewt.
Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak und Alkohol, die Abgabe (Verkauf und Verleih) von Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen (z.B. in Diskotheken).
Weitere Informationen findet ihr hier!
Aktionswoche Alkohol
Die Aktionswoche Alkohol findet alle 2 Jahre statt. Ziel ist es, das Motto „Alkohol? Weniger ist besser!“ in die Öffentlichkeit zu tragen und die Menschen in Deutschland mit persönlicher Ansprache in ihren unterschiedlichen Lebensbereichen zu erreichen. Nach wie vor ist die Aktionswoche eine einzigartige Präventionskampagne. Denn sie baut in erster Linie auf Freiwilligkeit, Bürgerengagement und Selbsthilfe.
Tausende Engagierte sind neun Tage lang dabei: Mitglieder von Selbsthilfegruppen, Fachleute von Beratungsstellen, Fachkliniken und aus der Suchtprävention, Ärzte, Apotheker und Menschen, die in Vereinen und in Kirchen aktiv sind.
Bayerischer Jugendring
Es ist ein Ziel und Anspruch der Jugendarbeit in Bayern, auch im Bereich der Prävention von Alkoholmissbrauch vorbildlich für eine gelingende und wirkungsvolle Präventionsarbeit zu wirken. Der 140. Hauptausschuss des Bayerischen Jugendrings hat deshalb Leitlinien zur Prävention von Alkoholmissbrauch in der Jugendarbeit in Bayern beschlossen.
Weitere Informationen erhaltet ihr hier.
Kreisjugendring Tirschenreuth
Der Kreisjugendring Tirschenreuth führte im Rahmen des Jahresprogramms 2014 eine Aktion für Jugendschutz bei Faschingsveranstaltungen durch:
Die Veranstalter wurden gebeten, die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Dazu wurden Informationsbroschüren an die Städte und Gemeinden im Landkreis Tirschenreuth verteilt, die Antworten auf Fragen von Veranstaltern, Vereinen und Eltern zum "Fasching und Jugenschutz" gaben.
Die Broschüren sollten bei der Anmeldung der Faschingsveranstaltung ausgegeben werden. Sie lagen auch in der Geschäftsstelle des Kreisjugendrings auf.
Mitten im Leben - statt voll daneben
Kreisjugendring Tirschenreuth bietet Arbeitshilfe des BJR zum Umgang mit Alkohol in der Jugendarbeit an.
Die Jugendphase ist ein wichtiger und einschneidender Lebensabschnitt junger Menschen. Gerade die vielfältige Kinder- und Jugendarbeit in den Verbänden und Vereinen begleiten die Mädels und Jungs durch diese Zeit. Durch diese alltägliche und wichtige Jugendarbeit werden die Entwicklungsaufgaben des Jugendalters unterstützt. Insbesondere Lebenskompetenzen, wie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Stärkung des eigenen Selbstbewusstseins und der Eigenverantwortlichkeit, Werte und Normen oder das Risikomanagement werden gestärkt. Kompetenzen, die vor allem im Bereich der Prävention dringend notwendig sind.
Gerade im Bereich der Prävention von Alkoholmissbrauch muss sich im Kontext des gesamtgesellschaftlichen Handlungsbedarfes die Jugendarbeit mit einbinden. Um Jugendleitern, Vereinsvorständen oder Verantwortlichen in der Jugendarbeit über den Umgang mit Alkohol zu informieren und praxisgerechte Beispiele für Präventionsarbeit aufzuzeigen, hat der Bayerische Jugendring die Broschüre „Mitten im Leben“ neu aufgelegt. Die Broschüre, die die neuen Trends aufgreift, bietet auch Ansätze, um die Risikokompetenz von Jugendlichen zu erhöhen. Die Broschüre, die vom BJR für 5,-- Euro vertrieben wird, kann in der Geschäftsstelle des Kreisjugendrings Tirschenreuth kostenlos angefordert werden.
In der Juleica-Ausbildung (Qualifikation von Jugendleitern), die immer wieder angeboten wird, fließt die Prävention in Modulen mit ein.
Jeder in der Jugendarbeit sollte sich auch Gedanken über den eigenen Alkoholkonsum machen, so Jürgen Preisinger, Vorsitzender des Kreisjugendrings. Gerade die Vereine sollten vorbildlich mit dem Thema umgehen.
Der Kreisjugendring führt eine Roll-Up Aktion zur Alkoholprävention durch:
Die Botschaft „Kontrolliere deinen Alkoholkonsum“ und das Motiv auf dem Roll-Up, das die „Evolution“ des Menschen zurück zum Affen aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum zeigt, sollen zum kritischen Nachdenken über den eigenen Konsum von Alkohol anregen. Es soll zur Sensibilisierung der Einstellung und zur ernsthaften Überprüfung des Umgangs mit alkoholischen Getränken und der Regeln zum Alkoholkonsum, wie z.B. im Jugendschutzgesetz genannt, dienen.
Eine Aktion des Kreisjugendrings Tirschenreuth zur Alkoholprävention
Der Kreisjugendring Tirschenreuth verleiht zwei Roll-Ups, die für eine oder zwei Wochen bei Schulen, Firmen, öffentlichen Einrichtungen und anderen Örtlichkeiten stehen und dort als „Eyecatcher“ dienen sollen.
Die Botschaft „Kontrolliere deinen Alkoholkonsum“ und das Motiv „MACH DICH NICHT ZUM AFFEN“ sollen zum kritischen Nachdenken über den eigenen Konsum von Alkohol anregen. Es soll zur Sensibilisierung der Einstellung und zur ernsthaften Überprüfung des Umgangs mit alkoholischen Getränken und der Regeln zum Alkoholkonsum, wie z.B. im Jugendschutzgesetz genannt, dienen.
Sollten Sie Interesse haben, diese Roll-Ups bei Ihnen aufzustellen um damit auch einen Beitrag zur Alkoholprävention im Landkreis Tirschenreuth zu leisten, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Kreisjugendrings.
Wir stellen auch kleine Taschenkalender mit dem Motiv und der Botschaft zur Verfügung.
Hinweis: Die Zeitungsartikel wurden in der Tageszeitung "DER NEUE TAG" veröffentlicht.
Die Alkoholpräventionsaktion "Mach dich nicht zum Affen" unterstützen u.a.:
Kreisjugendring Tirschenreuth: Partner im Netzwerk Prävention sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Im Netzwerk tauschen sich die Partner aus, vernetzen und verknüpfen verschiedene Positionen und Bereiche. Wir nutzen Synergieeffekte und versuchen die Versorgung für die Betroffenen zu verbessern
- Wir unterstützen Frauen und Kinder, wenn sie von sexueller Gewalt betroffen sind
- Wir sind ein Netzwerk, das professionell und engagiert zusammen arbeitet
- Wir beraten und begleiten die Betroffenen