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Zuschüsse

Zuschüsse

Der Landkreis Tirschenreuth gewährt über den Kreisjugendring Tirschenreuth Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit. Für die Antragstellung, Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse sind die untenstehenden Richtlinien zu beachten.

Der Abgabeschluss der Anträge für die Gewährung von Zuschüssen für Jugendarbeitsmaßnahmen im Landkreis Tirschenreuth ist jeweils der 31.10. des Zuschussjahres.

Bezuschusst werden Aufwendungen, die im Zeitraum vom 01.10. des Vorjahres bis zum 30.09. des laufenden Jahres entstanden sind.

Es müssen grundsätzlich 30 % Eigenleistungen erbracht werden und alle anderen Zuschussmöglichkeiten ausgenutzt sein. Die Zuschusshöhe darf das entstandene Defizit nicht übersteigen. 

Voraussetzungen für die Behandlung des Antrages sind die fristgerechte Einreichung sowie vollständig eingereichte Unterlagen (siehe Gesamtübersicht). Für die Anträge sind die Formblätter des Kreisjugendrings zu verwenden.

Richtlinien 
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Jugendpflegemaßnahmen im LandkreisTirschenreuth

Gesamtübersicht der Jugendförderung 


Zuschussantrag (als Formular)
Antrag und Verwendungsnachweis auf Zuschussgewährung aus Mitteln des Landkreises Tirschenreuth 

Hinweis zum Ausfüllen: Sollte der Zuschussantrag nicht automatisch als Formular geöffnet werden, bitte das Formblatt zuerst ab-/zwischenspeichern. Anschließend kann es mit dem Adobe Acrobat Reader geöffnet und ausgefüllt werden.