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Krankheit/Mitteilungspflicht:
Der Kreisjugendring Tirschenreuth ist bei der Anmeldung über Krankheiten oder gesundheitliche Beschwerden/Leiden bzw. sonstige erhebliche Umstände mit Auswirkungen auf die Veranstaltungsteilnahme zu informieren.
Die Personensorgeberechtigten erklären sich mit der Anmeldung bei Krankheit oder Unfällen mit ärztlicher Behandlung ihrer minderjährigen Kinder einverstanden, sofern die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. In Notfällen gilt dieses Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe, sofern diese nach dem Urteil des Arztes für unbedingt notwendig erachtet werden und die vorherige Zustimmung der Personensorgeberechtigten nicht rechtzeitig eingeholt werden kann.